Das Verfahren

Verhaltenstherapie

Ablauf

Vor Beginn der eigentlichen Therapie finden 5 probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem besteht die Möglichkeit, herauszufinden, ob der Wohlfühlfaktor stimmt und eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist.
Falls Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, unterstütze ich Sie gerne im Rahmen der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe.
Um ein positives Therapieergebnis zu erreichen, bedarf es einer aktiven Mitarbeit und Veränderungsbereitschaft, sowohl beim Kind bzw. Jugendlichen, als auch bei den Eltern.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Dauer der gesamten Therapie richtet sich nach dem individuellen Beschwerdebild und den Therapiezielen.

Bei der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass psychische Probleme die Folge von bewussten und unbewussten Lernprozessen darstellen. Genetische Disposition, Entwicklungsbedingungen und die aktuelle Lebenssituation können zur Entstehung der psychischen Beschwerden beigetragen haben, oder weiterhin als aufrechterhaltender Faktor wirken.
Die Verhaltenstherapie unterstützt dabei, die Ursachen und Problemauslöser herauszufinden, ungünstige Verhaltens- und Denkmuster abzubauen und eine positive Veränderung herbeizuführen. Für diesen Prozess werden vorhandene individuelle Stärken herausgearbeitet und nutzbar gemacht.
Verhaltenstherapie versteht sich als problem-, handlungs- und zielorientiert und soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten.

 

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist sinnvoll, sich bereits vor Antritt einer psychotherapeutischen Behandlung bei der eigenen Krankenkasse/Beihilfestelle nach deren Bedingungen für die Übernahme der Kosten der Therapie zu erkundigen und die erforderlichen Formulare für die Antragstellung anzufordern.

Selbstzahler

Natürlich kann die Psychotherapie auch als Selbstzahler wahrgenommen werden, auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß der GOP.

Kostenerstattung

Die Möglichkeit zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass in zumutbarer Zeit und Entfernung kein geeigneter Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung gefunden wurde. Weitere Infos hierzu sind bei den Krankenkassen einzuholen.

Quellen:
Margraf, Jürgen (2009): Hintergründe und Entwicklung. In: Margraf, Jürgen; Silvia Schneider (Hrsg.):
Lehrbuch der Verhaltenstherapie. Band 1. 3. Auflage. Heidelberg: Springer-Verlag, S. 4-43.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020): Formblatt PTV10 (07.2020).